Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase
Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen
Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.
Individuelle Fördermaßnahmen
Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung“ als Pflichtunterricht vor.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine
stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den
Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den
Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine
Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den
Besuch einer Mittelschule.
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen
weiterführenden Schulart übertreten.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der
Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der
Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit
Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies
wünschen.
Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.
Quelle: Kultusministerium Bayern, Stand Dezember 2013